Click auf das Logo und Sie kommen auf die Homepage. Background music sung by George Michael "Oh Brother, can you spare a dime", Album "Songs of the Last Century". Es dauert was bis die Musik da ist, es lohnt sich aber zum Warten. Wer den Song noch einmal hören will, einfach auf Refresh im Browser drücken, dann ist der Song auch sofort dann beim zweiten Mal da.

Hier: UN Informationen und wichtige Grundsatzurteile, Informationen vom Bundesministerium für das Innere und Verfassungsschutz. Ergänzung eines weiteren Urteils aus dem Jahr 2004 schon online, ein weiterer Auszug eines uralten Urteils folgt noch. Es bezieht sich auf die UN Resolution aus dem Jahr 1948 und stammt aus dem Jahr 1965. U-Haft ist im übrigen freiwillig und darf nicht zwingend sein, 1 BvR 513/65. Laut Menschenrecht ist Freiheitsentzug wegen Schulden ein Verbrechen. Information und Gesetze folgen noch.

Diese Seite wird noch ergänzt und ist noch nicht komplett mit wichtigen Urteilen zur Gesundheit (es muß nämlich alles bezahlt werden, von den GKVs ! Der Staat hat die Geld-Druck-Lizenz, ohne Staatsverschuldung).

Seit 1949 steht Folgendes im Grundgesetz:

Artikel 20 Grundgesetz Absatz 1:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Anmerkung es geht hier um die soziale und menschliche Ader der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu der weiter unten verlinkt ist.)

Artikel 1 Grundgesetz Absatz 2:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Artikel 2 Grundgesetz Absatz 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, es gibt kein Gesetz, das auf Gefängnis oder "Heilanstalt" verurteilen könnte ! Es gibt eigentlich nur Verstöße gegen das Völkerrecht, nur damit geht es. Aber das wird noch nicht einmal von der Generalbundesanwaltschaft angewendet, das wendet wohl aus Dummheit oder Reichsbewahnheit (STGB und STPO und FGG sind alte "Deutsche Reich"-Gesetze)

Auszug aus der Ergänzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte UN Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948.
Ergänzung 1999. (Achtung man muß die Ergänzung in dem Adobe File suchen, da längeres .pdf File) Darunter, daß die BRD und viele Länder für die Resolution 217 A (III) regelmässig abstimmen. Darunter Grundsatzurteile, die zu Bundesgesetz geworden sind, daß diese auch einzuhalten sind. Weitere Informationen zu Jura und Grundsatzurteilen folgen noch oder auch bei Rechtsberatung - Infos.

Hier nun die Ergänzung der Vereinten Nationen zu der UN Resolution 217 A (III) aus dem Jahr 1999.

  B

AKTIONSPROGRAMM FÜR EINE KULTUR DES FRIEDENS

Die Generalversammlung,

eingedenk der am 13. September 1999 verabschiedeten Erklärung

über eine Kultur des Friedens,


  (...)

d) Verwirklichung des in der Erklärung über das Recht auf Entwicklung17 sowie in der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien festgelegten Rechts auf Entwicklung;

e) Verwirklichung der Ziele der Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung (1995-2004) 18;

f) Verbreitung und Förderung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf allen Ebenen;

  (... neuer Abschnitt)

  b) Gewährleistung der Presse-, der Informations- und der Kommunikationsfreiheit;

  c) wirksamer Einsatz der Medien für die Lobbyarbeit und die Verbreitung von Informationen zugunsten einer Kultur des Friedens, nach Bedarf unter Einbeziehung der Vereinten Nationen und der zuständigen regionalen, nationalen und örtlichen Mechanismen;

  d) Förderung der Massenkommunikation, die es den Gemeinwesen ermöglicht, ihren Bedürfnissen Ausdruck zu geben und an der Entscheidungsfindung mitzuwirken;

e) Ergreifung von Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit der Frage der Gewalt in den Medien, einschließlich der neuen Kommunikationstechnologien wie dem Internet;

f) Verstärkung der Anstrengungen zur Förderung des Informationsaustausches über neue Informationstechnologien, einschließlich des Internets.

(...) (...)Neuer Abschnitt 16.

  g) Abschreckung von der Verabschiedung und Anwendung einseitiger Maßnahmen, die nicht mit dem Völkerrecht und der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen

  und die die umfassende Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Bevölkerung, insbesondere der Frauen und Kinder, in den betroffenen Ländern verhindern, ihr Wohlergehen einschränken und Hindernisse für den vollen Genuß ihrer Menschenrechte aufwerfen, einschließlich des Rechts eines jeden Menschen auf einen für seine Gesundheit und sein Wohlergehen angemessenen Lebensstandard sowie seines Rechts auf Nahrung, medizinische Versorgung und die notwendigen sozialen Dienste, unter gleichzeitiger Bekräftigung dessen, daß Nahrungsmittel und Medikamente nicht als Instrument zur Ausübung politischen Drucks eingesetzt werden dürfen;

  [Das heißt : Wohlergehen, Gesundheit und Medizin, Nahrung wie jeder es selber haben will ist Menschenrecht und muß garantiert und IMMER vom Staat gegeben werden und nicht wie es das Sozialamt / ARGE oder sonstige Leute es für andere meinen, Anmerkung Cornelia Crämer]

(...)

  107. Plenarsitzung

13. September 1999

Hier ein Beispiel, daß Deutschland die UN Resolution 217 A (III), die Allgemeine Erklärung für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen unterstützt.



RESOLUTION 56/265
. (Achtung man muß im Adobe File nach folgendem Text suchen).

Verabschiedet auf der 97. Plenarsitzung am 27. März 2002, ohne Abstimmung,

auf Empfehlung des Ausschusses (A/56/581, Ziffer 28)1. [1 ist die Fußnote]

56/265. Dritte Dekade zur Bekämpfung von Rassismus

und Rassendiskriminierung

Die Generalversammlung,

unter Hinweis auf ihre Resolution 55/84 vom 4. Dezember 2000,

bekräftigend, dass Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz eine Negation der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte  2  darstellen, [2 ist die Fußnote] sowie ihre feste Entschlossenheit und ihren Willen bekräftigend, Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz vollständig und bedingungslos zu beseitigen, mit Befriedigung hinweisend auf die Verkündung der 1993 angelaufenen Dritten Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in ihrer Resolution (...)

_____________ 1 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Ausschuss eingebracht von: Belgien, Dänemark, Deutschland , Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Venezuela (im Namen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Mitglieder der Gruppe der 77 sind, sowie Chinas) und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

2 Resolution 217 A (III). [vom 10. Dezember 1948]

Auszug-Ende

  Hier nun Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes, daß zur Einhaltung des Menschenrecht (Völkerrecht) verpflichtet.

Auszug aus Hier das gesamte Urteil 2 BvR 955/00

   Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind gemäß Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts im Rang über dem einfachen Bundesrecht. (...) Das Grundgesetz stellt die Staatsorgane mittelbar in den Dienst der Durchsetzung des Völkerrechts und vermindert dadurch das Risiko der Nichtbefolgung internationalen Rechts (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 – 2 BvR 1481/04 -, im Umdruck S. 30 und auch BVerfGE 109, 13 <24>; 109, 38 <50>).

92

Eine solche verfassungsunmittelbare Pflicht ist nach deutschem Verfassungsrecht allerdings nicht unbesehen für jede beliebige Bestimmung des Völkerrechts anzunehmen, sondern nur, soweit es dem in den Art. 23 bis 26 GG sowie in den Art. 1 Abs. 2, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG niedergelegten Konzept des Grundgesetzes entspricht.

  -         Auszug-Ende aus dem Urteil

Es wurde darin 2 BvR 1481/04 zitiert. Hier nun die Auszüge aus dem Urteil vom 14. Oktober 2004.

Neue Seite 1

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html

 
 
 
 
 
 
 
 
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Auszug-Ende

-           Artikel 1 Grundgesetz Absatz 2 : Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Der Staat muß also alles bezahlen. Staatsverschuldung gibt es also nicht, was dies betrifft. Jedes Land kann einfach Geld drucken. Das mögen natürlich weder Aktionäre, Aktiengesellschaften und die sowieso schon als geschäftunfähig bekannten Banken. Die Bundesbank ist bisher ganz dumm aufgefallen. Es gibt ja noch nicht einmal Steuern - siehe Homepage von The3Heroes, auch keine Einkommensteuer, gar keine Steuern gibt es.

Auszug aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ms20070508_2bvm000103.html

  zum Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Mai 2007

- 2 BvM 1/03 -

- 2 BvM 2/03 -

- 2 BvM 3/03 -

- 2 BvM 4/03 -

- 2 BvM 5/03 -

- 2 BvM 1/06 -

- 2 BvM 2/06 –

Im Namen des Volkes

In den Verfahren

zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Frage, ob der seitens der Beklagten erklärte Staatsnotstand wegen Zahlungsunfähigkeit diese kraft einer Regel des Völkerrechts berechtigt, die Erfüllung fälliger Zahlungsansprüche zeitweise zu verweigern, und gegebenenfalls, ob es sich dabei um eine allgemeine Regel des Völkerrechts handelt, die gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes Bestandteil des Bundesrechts ist, die unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen - hier die Parteien - erzeugt,

- (...)

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Vizepräsident Hassemer,

Broß,

Osterloh,

Di Fabio,

Mellinghoff,

Lübbe-Wolff,

Gerhardt,

Landau

  am 8. Mai 2007 beschlossen.

Es ist keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand zeitweise zu verweigern.

  Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Auszug-Ende

  Als Journalistin bin ich an die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, dazu gehören die Grundrechte, Menschenrechte, Völkerrecht und Grundsatzurteile gebunden, denn sonst kann mir Berufsverbot drohen, siehe Homepage The3Heroes.

(c) bei allen genannten also UN / Vereinte Nationen und wer immer noch an den UN Resolutionen beteiligt ist / war sowie Bundesverfassungsgericht und deren Mitarbeiter und bei Conny Crämer

Auch wenn hier von Schwerstkranken geredet wird, stehen jedem alle Behandlungen zu. Bei dem einem helfen Antibiotika und beim anderen besser Naturheilmittel oder umgekehrt, je nach Allergie. Es ist eher beschämend, daß sich Ärzte nicht auf Erregersuche machen, denn ohne daß man genau weiß, welche Bakterie oder Virus oder Pilz im Körper ihr Unwesen treiben (Gynäkologen machen auch Abstriche !), kann man nicht gezielt behandeln.

Medizinische Behandlungen stehen jedem immer zu, auch wegen Artikel 3 GG Absatz 1, willkürlich dagegen entscheiden, darf auch keiner. Hier nun Auszüge.

 

L e i t s a t z

zum Beschluss des Ersten Senats

vom 6. Dezember 2005

- 1 BvR 347/98 -

Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

 
 
 
 
 
 
 
 
1
Auszug-Ende
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1

Obiges Urteil bedeutet, wird das Grundgesetz nicht eingehalten und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes von einer anderen Gerichtsbarkeit  mißachtet, sind die Urteile der anderen Gerichtsbarkeit automatisch erloschen. Wer richtig klug ist, geht dann gegen die falsch urteilenden Richter mit Hilfe Artikel 34 GG Amtsmißbrauch vor oder / und Verstoß des Landesbeamtengesetz / Verstoß des Arbeitsvertrages im öffentlichen Dienst: Mißachtung der freiheitlichen demokratischen Ordnung = Verstoß des Grundgesetzes.

 

 
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html (§ 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz)
 
http://www.juris.de/http://www.bmj.bund.de/
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
 
(2) 1In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. 2Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. 3Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. 4Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
 
Ende des § 31 BverfGG
 
 
 
 
I Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

(...)

a) Allgemeines

Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.

Auszug-Ende

 

Kommen wir nun zum Bundesministerium für das Innere.

BMI

     

Grundrechte


Die Menschenrechte werden im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) und die sogenannten grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) konkretisiert.

Der Grundrechtskatalog ist ein unaufgebbares, zur Struktur des Grundgesetzes gehörendes Essential der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und bildet den eigentlichen Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Da die Grundrechte als Schranken und Richtlinien der Staatstätigkeit die Verfassungswirklichkeit prägen sollen, stehen sie als unmittelbar geltendes Recht am Anfang des Grundgesetzes. Sie sind darüber hinaus diejenigen Bestimmungen der Verfassung, die den Alltag der Menschen am meisten betreffen.

Historisch gesehen sind die Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Machtentfaltung. Sie sind in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern.
 
Die Bedeutung der Grundrechte als Freiheitsrechte verpflichtet die staatliche Gewalt aber auch zum aktiven Schutz und zur Förderung dieser Rechte.

Es ist deshalb anerkannt, dass die Grundrechte zugleich eine objektive Wertordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt und Richtlinien sowie Impulse für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gibt. Daraus folgt zum einen, dass die Normen des einfachen Rechts im Lichte der Grundrechte auszugestalten und zu interpretieren sind. Zum andern wird die gesamte staatliche Gewalt verpflichtet, die Gefährdung von Grundrechten nach Möglichkeit auszuschließen und die Voraussetzungen für ihre Verwirklichung zu schaffen.

Besondere Bedeutung für den Grundrechtsschutz kommt den Gerichten und hier vor allem dem Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung zu. Nach
Art. 19 Abs. 4 GG ist jedermann das Recht garantiert, unabhängige Gerichte mit der Behauptung anzurufen, durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt zu sein. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges kann darüber hinaus jedermann mit der Behauptung, in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.

 
Ende des Eintrages 
 

http://www.verfassungsschutz.de/de/das_bfv/waswirtun/schutz_der_verfassung.html

 

Schutz der Verfassung ist Schutz für alle Bürger.

Illustration
 


Darüber sollten sich alle Demokraten einig sein: Wir brauchen den Schutz der Verfassung, weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden.
Deshalb wurde mit dem Grundgesetz eine streitbare Demokratie geschaffen mit einem umfassenden Verfassungsschutzsystem.

So kann z.B. durch das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung der Grundrechte ausgesprochen werden, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Parteien und sonstige Vereinigungen können verboten werden, wenn sie darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte verfolgen Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten.

Kritische Bürger und "radikale" Ansichten sind jedoch kein Anlass für den Verfassungsschutz tätig zu werden. In der Bundesrepublik ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht. Und solange die grundlegenden Verfassungsprinzipien anerkannt werden, sind selbst radikale Meinungen legitim.

Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten.

 

Ende des Bereiches Verfassungsschutz

 

Lassen Sie sich nicht von Gerichten oder üblen Verteidigern oder Rechtsanwälten

hintergehen. Beschuldigt Sie die Staatsanwaltschaft oder Polizei für ein Verbrechen,

ohne daß Sie verurteilt worden sind, stellt diese Beschuldigung  ein Menschenrechtsverbrechen dar,
außer die "Beamten" sind Geisteskranke oder gehirnerkrankt. (Artikel 1 GG Absatz 2 in Verbindung
mit Artikel 20 GG Absatz 3)






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